1. NÖN-Landesliga

Wegen 50 Euro - Fünf Götzendorf-Spiele strafbeglaubigt!

Esgoetzendorf ist kaum zu glauben - und trotzdem wahr: Wegen einer offenen Geldstrafe von nur 50 Euro wurden fünf Meisterschafts-Spiele des ASC Götzendorf strafverifiziert! Davon betroffen sind Spiele der Kampfmannschaften & der Reserve-Teams in der 1. Landesliga und in der 2. Klasse Ost. Der NÖFV sprach am Donnerstag Abend dieses nicht alltägliche Urteil. Die Götzendorfer kündigten an, dagegen Protest einzulegen.

 

Betroffen sind von den fünf Strafbeglaubigungen auch zwei Matches der Götzendorfer Kampf-Mannschaft in der 1. NÖN-Landesliga: Die Götzendorfer Matches vom 23. März gegen Schwadorf und vom 30. März in Ober-Grafendorf wurden jeweils mit 3:0 für den Gegner strafbeglaubigt. Punkte verliert Götzendorf dadurch keine, da es sowohl gegen Schwadorf (2:3) als auch in Ober-Grafendorf (0:2) ohnehin eine Niederlage auf dem grünen Rasen gesetzt hatte. Allerdings wird der ASC Götzendorf künftig in der Tabelle der 1. Landesliga bei Punktegleichheit automatisch schlechter gereiht.

 

Auch Spiel der 2. Klasse Ost betroffen - 3:0-Sieg für Edelstal!  

Das Urteil hat auch fürs 1b-Team des Vereins (Oranjezz Götzendorf II) in der 2. Klasse Ost Folgen: Edelstal  bekommt nun am grünen Tisch ein 3:0 zugesprochen, hatte die Meisterschafts-Partie gegen Oranjezz am 23. März ursprünglich nur mit 1:0 gewonnen. Inkludiert in den Strafverifzierungen sind auch die Matches der Götzendorfer Reserve-Teams: Die Partien gegen Schwadorf (1. Landesliga) und gegen Edelstal (2. Klasse Ost) wurden ebenfalls mit 0:3 strafbeglaubigt. Von Sanktionen verschont blieb einzig das Reserve-Match Ober-Grafendorf - Götzendorf (1. Landesliga): Ober-Grafendorf hatte dieses 5:0 gewonnen, die Partie wurde vom NÖFV am Donnerstag resultatsgemäß beglaubigt.

Der ASC Götzendorf berief sich in einer ersten Stellungnahme auf eine Gutschrift, die demnach beim Verband noch Gultigkeit hätte: "Warum der Verband diese Gutschrift nicht zur Begleichung der 50-Euro-Strafe herangezogen hat, ist mir unklar. Die 50 Euro wurden inzwischen überwiesen", betonte Obmann-Stellvertreter Josef Fücsek. Die Überweisung soll aber erst am Freitag - nach Veröffentlichung des Urteils - erfolgt sein. Das freitägige Spiel in der 1. Landesliga gegen Waidhofen/Thaya hätte Götzendorf demnach wieder sanktionsfrei bestreiten dürfen - es wurde allerdings wegen der Witterungs-Bedingungen abgesagt.

 

350 Euro Strafe zusätzlich zu den fünf Straf-Beglaubigungen

Laut Verband-Informationen waren die 50 Euro über Monate hinweg offen. Der ASC Götzendorf hätte auf mehrfache Aufforderungen, diese zu begleichen, nicht reagiert. Als Folge dessen wurde der Verein Mitte März vom NÖFV gesperrt, die fünf im Zeitraum dieser Sperre absolvierten Matches wurden in der Sitzung am Donnerstag strafverifiziert. Zusätzlich zu den fünf Strafbeglaubigungen bekam Götzendorf vom NÖFV bei der donnerstägigen Sitzung wegen "mehrmaligen Spielens als gesperrter Verein (Zeitraum 18. März bis 3. April)" eine Geldstrafe von 300 Euro und desweiteren Verfahrens-Kosten in Höhe von 50 Euro aufgebrummt.

 

Christian Reichel